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Mietrecht: Das Halten von Hund und Katze ist zustimmungspflichtig
Seitdem sich Tierfreunde online bei TASSO Rechtstipps zur Tierhaltung holen können, zeigt sich, dass ein Gebiet besonders gefragt ist: die Tierhaltung im Mietrecht. Immer wieder melden sich Tierhalter, die laut Mietvertrag keine oder nur eine begrenzte Anzahl an Hunden oder Katzen halten dürfen und sich dennoch ein bzw. mehr als die erlaubte Anzahl anschaffen und fragen, was der Vermieter dagegen unternehmen kann. „Die Antwort darauf ist recht naheliegend“, so Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. „Der Mieter verstößt gegen den von ihm unterschriebenen Vertrag und muss die Konsequenzen tragen. Der Vermieter kann die sofortige Abschaffung des Tieres fordern oder gegebenenfalls sogar den Mietvertrag kündigen“, so Fries weiter. Auch wenn im Mietvertrag eine Zustimmung des Vermieters vereinbart wurde, sollte man nicht leichtfertig einen Welpen oder eine Katze anschaffen und auf die Wirkung des sprichwörtlichen Dackelblicks beim Vermieter hoffen. Selbst für den Fall, dass die entsprechende Vertragsklausel im Mietvertrag unwirksam ist, so muss der Vermieter dennoch vorher um Erlaubnis gefragt werden. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach eindeutig entschieden, dass zwar die Kleintierhaltung (Fische, Meerschweinchen, Sittiche etc.) nicht per Mietvertrag verboten werden kann. Die Hunde- und Katzenhaltung ist davon nicht betroffen und kann sehr wohl gänzlich verboten oder von einer vorherigen Zustimmung abhängig gemacht werden. „Jeder verantwortungsbewusste Tierhalter, der eine entsprechende Tierhaltungs-Klausel in seinem Mietvertrag unterschrieben hat, sollte sich unbedingt vor der Anschaffung des Haustieres mit seinem Vermieter auseinandersetzen und Ausnahmen oder Genehmigungen immer schriftlich festhalten“, rät Fries eindringlich, da es selten eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung durch die Gerichte gibt.
29.09.2009
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Das Leben mit einem Haustier steckt voller Überraschungen -
Tipps bei Rechtsstreitigkeiten
Wer ein Haustier hat, kennt die eine oder andere unangenehme Streitsituationen: Der eigene Hund hat einen Mitmenschen angesprungen, einen Artgenossen gebissen, den Briefträger verbellt; die Katze stromert in Nachbars Garten, der Vermieter droht das Mietverhältnis bei Tierhaltung zu kündigen.
Seit 1. September 2009 unterstützt die Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries - spezialisiert auf Tierrecht - das TASSO-Team und berät Tierhalter zu allen rechtlichen Fragen rund um das Haustier. Besuchen Sie uns auf www.tasso.net und schauen Sie unter dem Menüpunkt "Service/Tier und Recht", was andere Tierhalter bewegt oder fragen Sie dort Frau Fries.
26.09.2009
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Kein Handel mit Hunde- und Katzenfellen mehr:
Bundesregierung setzt EU-Verordnung um
Das Bundeskabinett berät heute über ein deutschlandweites Im- und Export- sowie ein Handelsverbot für Hunde- und Katzenfelle. Im November 2007 stimmten die EU-Agrarminister einem 4 Jahre andauernden Vorschlag des EU-Parlamentes zum Importstopp zu. (TASSO berichtete). Die Regelungen treten für alle EU-Länder ab 1. Januar 2009 in Kraft. Allein nach Deutschland gelangten Jahr für Jahr etwa 500.000 Katzen- und 100.000 Hundefelle. „Das Schlimme ist, dass der Verbraucher die verarbeiteten Felle als solche nicht erkennt, weil eine Kennzeichnungspflicht fehlt.“ erklärt Philip McCreight von TASSO den hohen Absatz in Deutschland. „Wer sicher gehen will, kann nur ganz auf Felle welcher Art auch immer verzichten.“, so die Empfehlung des Tierschützers. 14.08.2008 |